Seit dem 01.01.24 werden alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden über das eRezept verordnet und nicht mehr über das bekannte „rosa Rezept“.
Was ist neu?
Der Patient muss am Anfang des Quartals einmalig, seine Versicherungskarte in der Praxis einlesen lassen. Zuvor ist leider keine Ausstellung möglich.
Wie bekomme ich meine Medikamente?
Die Medikamente können über Telefon bestellt werden. Es muss kein Papierausdruck mehr in der Praxis abgeholt werden. Der Patient geht einfach am nächsten Werktagmit seiner Versicherungskarte in die Apotheke, ihrer Wahl. In der Apotheke wird dann die Versicherungskarte eingelesen. Damit hat dann die Apotheke die Möglichkeit das eRezept einzusehen und gibt die Medikamente an den Patienten heraus.
Was kann nicht über das eRezept verordnet werden?
– nicht verschreibungspflichtige, frei verkäufliche Medikamente